Praxis am Goethepark

Psychotherapie und Beratung

 Ablauf und Kostenübernahme



Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie  Anspruch auf psychothera-peutische Behandlung. Ob eine Indikation für eine Verhaltenstherapie vorliegt oder andere Maßnahmen angezeigt sind, können Sie in einem Erstgespräch (Psycho-therapeutische Sprechstunde ) abklären lassen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde, die Sie telefonisch vereinbaren können und in der die Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte notwendig ist, erhalten Sie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. 

 

Vor Beginn einer Psychotherapie finden probatorische Stunden (Probesitzungen) statt. In diesen Sitzungen können Sie prüfen, ob Sie sich mit ihrem Anliegen gut aufgehoben fühlen. Es werden weitere diagnostische Maßnahmen (Fragebögen, Anamnese) durchgeführt. Ein  Konsiliarbericht muss von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt werden, um körperliche Ursachen für Ihre psychischen Symptome auszuschließen. Nach dem ICD-10 (Klassifikationsschema für psychische Erkrankungen) wird eine Diagnose gestellt.  
Je nach Indikation kann eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen oder eine Langzeittherapie mit bis zu 80 Sitzungen erforderlich sein. Am Ende der Probatorik besprechen wir gemeinsam die Diagnose, die Therapieziele, den Behandlungsplan und die voraussichtliche Behandlungsdauer. Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten.

Bei anderen Kostenträgern (z. B. Beihilfe, private Krankenversicherung, Heilfürsorge) ist das Vorgehen ähnlich. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Kostenträger.

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